Arbeitsgebiete

Gleichstellung jetzt!

Männer und Frauen sind nicht gleich. Es geht um die Gleichwertigkeit von Personen/Menschen und Erwerbsarbeit.*in Anlehnung an Elisabeth Selbert, 1949

Art 3 Abs 2 Grundgesetz ist seit über 60 Jahren die Basis auf der die Gleichstellungsregelungen im Bund und in den Ländern etc. basieren.

Die konkrete Umsetzung ist mein Thema

auf Führungsebene

die Expertin Gleichstellungsbeauftragte

die Gleichstellungskonzepte

Vereinbarkeit

Im AGG, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, ….

Im Besonderen die sexualisierte Diskriminierung am Arbeitsplatz …

Arbeitsrecht mit Schwerpunkt „Frauen“…

und klärend…

Mediation demnächst!

in konflikthaften Situationen

zur Prävention